Laut StVO ist das Skaten auf Radwegen verboten. In der Realität wird das Skaten dort toleriert.
Kommt es aber zu einer Kollision von Skatern mit Radfahrern, wird wohl vor Gericht immer die
Skaterin oder der Skater den Kürzeren ziehen.
Eine Forderung ist: Radwege müssen in der StVO auch für Skater freigegeben werden.
Radfahrende Menschen geben zu bedenken: "Skater auf Radwegen bedeutet Unzumutbarkeit für
Radfahrer, die dann auf die Fahrbahn 'dürfen'."
Was ist ein Radweg?
Antwort: Eine
Radverkehrsanlage
. Wikipedia beschreibt es so: Eine Radverkehrsanlage ist
vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen.
In Deutschland versteht man darunter eine Anlage für den Radverkehr, die durch bauliche
Maßnahmen, durch Markierung und/oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen wird.
Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach (benutzungspflichtige) Sonderwege für Radfahrer
(StVO-Zeichen 237, 240, 241) mit Radwegen und Radfahrstreifen, (nicht benutzungspflichtige)
andere Radwege und Schutzstreifen. Seit 1997 wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung
zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden.